Lese- Rechtschreibstörung (Legasthenie) und Lese- Rechtschreibschwäche (LRS)

Was versteht man unter Legasthenie, Lese-Rechtschreibschwäche oder LRS?

Definition

Eine Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) oder Legasthenie (=Lese- Rechtschreibstörung) machen sich durch Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens bemerkbar, oft schon kurz nach der Einschulung, spätestens aber bis zum Ende der ersten Klasse. Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche werden von der Wissenschaft  als Teilleistungsschwäche  auf dem Gebiet des Lesens und der Rechtschreibung definiert, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Behinderung oder eine unangemessene schulische Betreuung erklärt werden kann. Häufig wird auch die Abkürzung „LRS“ für die Bezeichnung einer Lese- Rechtschreibschwäche verwendet.

Abgrenzung der Lese-Rechtschreibschwäche zur Legasthenie

Die Fachwelt unterscheidet zwischen der Lese-Rechtschreibschwäche und der Legasthenie. Bei der Lese-Rechtschreibschwäche lernt das Kind das Lesen und Schreiben später als seine Altersgenossen. Das muss nicht zwangsläufig zu einer Legasthenie führen. Ein sorgfältig durchgeführter Erstlese- und Erstschreibunterricht ist hier von großer Bedeutung.

Die Lese-Rechtschreibstörung oder Legasthenie gilt dagegen als schwere Lernstörung. Sie wird von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie mittels Gutachten festgestellt. Legasthenie erfordert in der Regel eine außerschulische Therapie bei besonders ausgebildeten Lerntherapeuten. In bestimmten Fällen ist eine Förderung durch das Jugendamt möglich.

Nachteilsausgleich und Übertritt auf eine weiterführende Schule

Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche dürfen kein Grund sein, betroffene Schüler vom Übertritt an eine weiterführende Schule (Gymnasium, Real- oder Wirtschaftsschule) auszuschließen. Das bayerische Kultusministerium hat deshalb durch Erlass festgelegt, dass bei einer festgestellten Legasthenie die Lese-Rechtschreibleistungen nicht in die Zeugnisbewertung mit einfließen dürfen (Nachteilsausgleich). Bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche fällt das Ausmaß der Erleichterungen in das pädagogische Ermessen der Lehrkraft.
In jedem Fall sollte aber die begründete Aussicht bestehen, dass das Kind die gewählte Schule mit Erfolg besuchen kann.

Ursachen von Legasthenie / Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Über die Ursachen einer Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie herrscht unter Experten keine Einigkeit. Wissenschaftler gehen davon aus, dass es sich um eine Teilleistungsschwäche in den Bereichen von Wahrnehmung und Motorik und/oder um eine Verarbeitungsschwäche im Zentralen Nervensystem handelt. Im wesentlichen werden folgende Ursachen diskutiert:

  • Legasthenie als Folge von vererbten Gendefekten, die zu Schwierigkeiten bei der Lautunterscheidung und der Verarbeitung von Klängen führen.
  • Legasthenie als Folge einer verzögerten Hirnentwicklung, bedingt etwa durch Frühgeburten oder Komplikationen bei der Geburt.
  • Legasthenie im Zusammenhang mit deutlichen Schwächen in den Basisfertigkeiten wie Hören, Sehen und motorisches Geschick.
  • Legasthenie, bedingt durch psychosoziale Faktoren, beispielsweise emotionale Belastungen durch Trennung oder Scheidung der Eltern, durch Arbeitslosigkeit, durch Krankheit oder Tod in der Familie.

Manchmal werden auch eine inadäquate Unterrichtsmethode oder Unterrichtsausfälle für das Entstehen einer Lese-Rechtschreibschwäche verantwortlich gemacht.

Legasthenie / Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) erkennen

Auch wenn sich eine Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie erst in der Grundschule zeigt, so kann der geschulte Beobachter bei den meisten Kindern bereits im Kindergartenalter Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Aufmerksamkeit und Sprache feststellen. In der Schule führen diese zu Problemen im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung.

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